Voraussetzung: Aus Rücksicht auf unsere Partnerkirchgemeinden kann die Kapelle für Hochzeiten und Taufen nur an amtlich tätige Pfarrpersonen überlassen werden. Das bedeutet,
dass ein Pfarrer, Gemeindeleiter, Pastor, Diakon oder eine entsprechende weibliche Amtsperson den Gottesdienst leiten muss, die von ihrer Kirche hierfür auch autorisiert ist. Dies trifft auf
freischaffende Theologen und Pfarrpersonen nicht zu. Wir bitten um Ihr Verständnis.