Voraussetzung: Aus Rücksicht zu unseren Partnerkirchgemeinden, kann die Kapelle für Hochzeiten und Taufen nur
an "Pfarrperson im Amt" überlassen werden. D.h. es muss ein PfarrerIn, GemeindeleiterIn, PastorIn, DiakonIn den Gottesdienst leiten, der von der entsprechenden Kirche dazu auch
autorisiert ist. Dies ist bei freischaffenden Theologen und Pfarrpersonen nicht der Fall. Wir bitten um Verständnis.