Voraussetzung: Aus Rücksicht zu unseren Partnerkirchgemeinden, kann die Kapelle für Hochzeiten und Taufen nur an "Pfarrperson im Amt" überlassen werden. D.h. es muss ein PfarrerIn, GemeindeleiterIn, PastorIn, DiakonIn den Gottesdienst leiten, der von der entsprechenden Kirche dazu auch autorisiert ist. Dies ist bei freischaffenden Theologen und Pfarrpersonen nicht der Fall. Wir bitten um Verständnis.
Die Trauung muss am Ort der Hochzeit (also Frauenfeld) in die Kirchenbücher eingetragen werden. Daher müssen wir alle dafür nötigen Angaben haben. Wir leiten diese entweder dem kath. oder evang. Pfarramt Frauenfeld weiter. Bei Trauungen / Segnungen von Freikirchen und Christkatholischer Konfession entfällt die Weitergabe, dennoch sind wir froh um alle Angaben.